Institut für Mathematik


Entwicklung eines Solvency II-kompatiblen Risikomanagementsystems für kleine Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VVaG)

1. Einleitung, Motivation und Übersicht

Das Thema Risikomanagement hat in den letzten Jahren bei allen europäischen Versicherungsunternehmen zunehmend an Bedeutung gewonnen. Hervorgerufen wurde dies durch die Erhöhung der Komplexität des Versicherungsgeschäftes zum Einen und durch internationale Reformen und Modernisierungen des Aufsichtsrechtes zum Anderen. Das Aufsichtsrecht wurde im Zuge der Schaffung des Binnenmarktes für Versicherungen harmonisiert, zusätzlich ist mit dem Zusammenwachsen der internationalen Finanzmärkte und dem zunehmenden Einfluss der Finanzmathematik auf Produktgestaltung und Risikomessung auch bei den Aufsichtsbehörden eine deutlich höhere Sensibilität für die Risiken des eingegangenen Geschäfts entstanden.

Die EU-Kommission entwickelt in Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen (z.B. der International Association of Insurance Supervisors (IAIS) und der International Actuarial Association (IAA)) seit dem Jahr 2000 im Projekt "Solvency II" ein neues Aufsichtsmodell für Versicherungen. Solvency II wurde in zwei Phasen unterteilt. In der gegenwärtig laufenden Phase II werden die Anforderungen an das neue System konkretisiert und die Regelungen im Detail ausgearbeitet. Mit der Veröffentlichung des aktuellen Vorschlags für eine Rahmenrichtlinie im Juli 2007 wurde ein wichtiger Zwischenschritt der Phase II erreicht. Die Rahmenrichtlinie soll 2008 vom europäischen Parlament beschlossen werden, womit beim derzeitigen Entwicklungsstand eine endgültige Einführung von Solvency II ab dem Jahr 2012 verbunden ist.

Das neue Aufsichtssystem beruht auf dem Drei-Säulen-Ansatz nach den Rahmenbedingungen von Basel II (Säule I: Mindestkapitalanforderungen, Säule II: Aufsichtsrechtliches Überprüfungsverfahren, Säule III: Markttransparenz).

Besonders interessant für Versicherungsunternehmen ist die Entwicklung von eigenen internen Modellen, deren Anforderungen in Säule II fixiert sind. Mittels geeigneter Risikomanagementmodelle können die Eigenmittelanforderungen in Säule I bestimmt werden. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) haben im Dezember 2005 vor dem Hintergrund von Solvency II einen gemeinsamen Standardansatz entwickelt, der den Unternehmen zur Berechnung ihrer Eigenmittel zur Verfügung gestellt wird. Alternativ zum Standardansatz können auch von der Aufsicht anerkannte interne Risikomodelle zur Eigenmittelberechnung herangezogen werden. Durch die Anerkennung interner und partiellinterner Modelle soll das Zusammenwachsen von externem und internem Risikomanagement gefördert werden. .

Unter den in Niedersachsen beheimateten kleinen und mittleren VVaG gibt es zwar nur eine kleinere Zahl von Unternehmen, die künftig direkt unter Solvency II (im Rahmen der Bundesaufsicht) fallen werden. Die übrigen Unternehmen werden aber nach wie vor auch in Zukunft einer ähnlich ausgerichteten Landesaufsicht unterstehen. Diese wird sich zwangsläufig dem Grundsatz nach mittel- und langfristig auch an den Prinzipien von Solvency II orientieren, insbesondere, was die Säule II betrifft. Aus Gründen der Wettbewerbsfähigkeit wünschen sich die kleineren Unternehmen deshalb auch jetzt schon technische Möglichkeiten, einen entsprechenden Nachweis der ausreichenden Eigenkapitalausstattung nach den Regeln von Solvency II führen zu können.

2. Ziele des Vorhabens

Mit diesem Projekt sollen zwei sich ergänzende Ziele verfolgt werden:

1. Eine wissenschaftliche Studie in Kooperation mit betroffenen Unternehmen der Region zur Umsetzbarkeit der in der Rahmenrichtlinie zu Solvency II vorgesehenen technischen Vereinfachungen der Solvenzkapitalberechnung für kleine Unternehmen nach Art. 107 (vereinfachte Berechnung für ein spezifisches Untermodul oder Risikomodul, wenn die Wesensart, der Umfang und die Komplexität der Risiken dies rechtfertigen und es unangemessen wäre, von den Versicherungsunternehmen die Anwendung einer Standardberechnung zu fordern). Hier ist insbesondere an die Entwicklung marktstandardisierter Abwicklungsfaktoren für das so genannte Chain-Ladder-Verfahren zur Bestimmung des Reserverisikos für verschiedene Geschäftszweige gedacht. Dieses etablierte und auch von CEIOPS empfohlene Verfahren geht davon aus, dass sich die sukzessiven Schadenstände, die sich aus den gemeldeten Schäden der Anfalljahre entwickeln, in gewisser Weise "proportional" verhalten. Mittels solcher Faktoren können die Unternehmen dann die entsprechenden Eigenmittelanforderungen auf der Basis von HGB-Zahlen durchführen, ohne erst mühsam die hierfür relevanten Daten aus dem eigenen Bestandsführungssystem (ggf. manuell) extrahieren zu müssen.

2. Die Entwicklung eines einfachen, leicht zu handhabenden, aber dennoch alle Risiken umfassenden internen bzw. partiell-internen Modells als Prototyp für kleine Versicherungsunternehmen im Rahmen eines Solvency II-kompatiblen quantitativen Risikomanagements nach Art. 103 der Rahmenrichtlinie (Ersetzung eine Untergruppe von Parametern durch unternehmensspezifische Parameter, die auf der Grundlage der internen Daten des betreffenden Unternehmens oder auf der Grundlage von Daten kalibriert werden, die direkt für die Geschäfte dieses Unternehmens, das standardisierte Methoden verwendet, relevant sind). Hier ist auf der versicherungstechnischen Seite vor allem an die Entwicklung eines EXCEL-basierten Werkzeugs zur Einschätzung des Prämienrisikos gedacht sowie an eine risikogerechtere Berücksichtigung der Eigenmittelentlastung durch die unternehmensindividuelle Rückversicherung, welche in allen bisherigen Standardansätzen nur sehr rudimentär umgesetzt ist. Neben der Entwicklung adäquater Modelle für die Versicherungstechnik muss im Rahmen von Solvency II auch das Asset-Management, also das Portfolio der Kapitalanlagen eines Versicherungsunternehmens, einer quantitativen Inspektion mit dem Ziel der Risikoquantifizierung unterzogen werden. Sind schon bei Unternehmen mittlerer Größe zwischen den Sparten Leben und Nichtleben (Schaden) hier eklatante Unterschiede in den mathematischen Modellen auszumachen, so fällt der Unterschied bei den kleinen VVaG besonders ins Auge. Letztere sind häufig gut kapitalisiert und zeigen ein besonders konservatives (risikoaverses) Anlageverhalten. Modelle für das Kapitalrisiko müssen diesen Umstand berücksichtigen und sollten eine aussagekräftige Risikokennzahl mit Hilfe eines transparenten und einfach zu handhabenden Verfahrens generieren.

Beide Ziele ordnen sich in idealer Weise der künftig verbindlichen Berücksichtigung der MaRisk und des ORSA unter. Die genannten Berechnungen erfolgen dabei grundsätzlich auf probabilistischer Basis und nicht deterministisch-faktorenbasiert wie in einem Standardmodell, werden aber dennoch einfacher sein. Insbesondere sollen damit auch die kleinen und mittleren Unternehmen, die in der Regel keine Aktuare beschäftigen, in die Lage versetzt werden, aus eigener Kraft und ohne großen finanziellen Aufwand ein für sie geeignetes quantitatives Risikomanagement zu implementieren, um damit die aufsichtsrechtlichen Anforderungen nach Solvency II weitestgehend selbständig bedienen zu können.

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